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Firmengründungen in Spanien - Eigenschaften einer spanischen Firma :
Bei haftungsintensiven Tätigkeiten sollte man die Gründung einer spanischen Kapitalgesellschaft in Erwägung ziehen. Hier bieten sich die spanische S.L. oder die spanische S.A. an Sociedad con Responsabilidad Limitada
- Sociedad Responsabilidad Limitada (S.L.) – Die S.L. ähnelt der deutschen GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Hierbei haftet lediglich das eingesetzte Vermögen der Gesellschaft, das private Vermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen die S.L. .
Gesetzlich ist ein Mindeststammkapital von 3006 Euro vorgeschrieben. Das Kapital ist hierbei in Gesellschafteranteile aufgeteilt. Mit Ausnahme der Sociedad Unipersonal sind mindestens 2 natürliche oder juristische Personen notwendig. Die S.L. wir von einem oder mehreren Verwaltern (administradores) vertreten. Diese sind in ihren Aufgabenbereichen, Rechten und Pflichten vergleichbar mit den Geschäftsführern.
Die S.L ist zu einer geordneten Buchführung verpflichtet und muß einmal jährlich einen Jahresabschluß beim spanischen Handelsregister vorlegen. Beim Unterlassen kann einem eine erhebliche Geldstrafe auferlegt werden. Die S.L. muß mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen, der bei der Seguria Social angemeldet ist. Auch in Spanien gibt es zahlreiche nicht angemeldete Beschäftigungsverhältnisse, so daß von der Spanischen Steuerbehörde (Hacienda) stichprobenartig Kontrollen durchgeführt werden.
- Sociedad Anonima . – Diese Gesellschaftsform entspricht einer deutschen AG.
Als Mindesstammkapital muß eine Summe von ungefähr 65 000 Euro hinterlegt werden.
- Sociedad Unipersonal - Einmanngesellschaft: Hierbei haftet der Gesellschafter ebenfalls nur mit dem in der Gesellschaft eingesetzten Kapital - Besonderheit – die Gesellschaft besteht hierbei nur aus einer Person. Eine Einmanngesellschaft kann sowohl von einem Spanier, als auch von einem Ausländer gegründet werden. Allerdings muß der Firmensitz sich in Spanien befinden. Wichtig ist auch, daß der Firmenbezeichnung immer direkt der Zusatz unipersonal folgen muß, so daß für jeden sofort erkenntlich ist, daß die Gesellschaft nur aus einem Gesellschafter besteht.
Die Gründung wird von einem Notar vorgenommen, dem darzulegen ist, daß das entsprechende Gründungskapital auf das Geschäftskonto der neu gegründeten Firma eingezahlt wurde. Anschließend muß die Firma in das örtliche Handelsregister eingetragen werden.


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Spanische SL- Firma in Spanien


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