Ärztliche Versorgung in Spanien - für Urlauber und Residenten ein wichtiges Thema. Welche Krankenscheine werden benötigt und welche Leistungen werden erbracht?
Personen mit deutscher Krankenversicherung:
Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, sollte sich auf jedem Fall vor Beginn des Urlaubes den Auslandskrankenschein E 111 besorgen. Mit diesem Schein sind die Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall in öffentlichen Gesundheitszentren (Centro de Salud, Consultorio, Ambulatorio) oder Krankenhäuser der Seguria Social ( Spanische Sozialversicherung) gedeckt, also kostenfrei. Der Leistungsumfang richtet sich hierbei immer nach den spanischen Vorschriften. So kann es zum Beispiel vorkommen, daß Leistungen, die in Deutschland für gesetzlich Versicherte gratis sind in Spanien kostenpflichtig sind. Bei Prvatärzten oder privaten Krankenhäuser werden auch gesetzlich Krankenversicherte wie Privapatienten behandelt und in der Regel direkt zur Kasse gebeten. Bei Medikamenten muß ein Eigenanteil von bis zu 40% bezahlt werden.
Personen, die unter einer chronischen Krankheit leiden oder auch Schwangere, müssen bei ihrer Krankenkasse den Schein E112 beantragen.
Weiter Ausnahmen:
Frühinvalide: E 106
Arbeitslose: E 119
Austauschstudenten: E128
Rentner: mit Residencia in Spanien -E 121


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