Spanien SL - Firma in Spanien - DIE SPANISCHE S.L - Firmengründung
Sociedad limitada (S.L.)
Firmengründung in Spanien Rekord an Firmengründungen in Spanien! Im vergangenen Jahr verzeichnete Spanien einen neuen Rekord an Firmengründungen.
Die meist gewählte Firmenform ist die SL.
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In den letzten Jahren erfreut sich die spanische S.L. einer immer größeren Beliebtheit.
Aufgrund der europäischen Gesetzgebung und Niederlassungsfreiheit kann jeder EU-Bürger frei wählen,
in welchem Land er seine Firma gründen möchte. Immer mehr EU-Bürger gründeten in den letzten Jahren
auf Grund der liberaleren Wirtschaftsordnung und des weit geringeren Mindeststammkapital eine GmbH
oder AG in Spanien. Anziehend für Unternehmer ist auch die positive Wirtschaftsentwicklung
in Spanien und das hohe Wirtschaftswachstum sowie die gesteigerte Produktivität.
Spanien ist eines der wenigen Länder der EU, die in den letzten Jahren auf gesteigertes
Wirtschaftswachstum und gesteigerte Konsumausgaben zurückblicken kann. Um eine spanische Gmbh
gründen zu können benötigt man lediglich eine Stammkapital von 3006 € und dieses kann nach der
Gründung aufgebraucht werden.
Die spanische S.L. ähnelt der deutschen GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Hierbei haftet lediglich das eingesetzte Vermögen der Gesellschaft, das private Vermögen
der Gesellschafter bleibt unangetastet. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen
bevorzugen die S.L.
Das Kapital ist hierbei in Gesellschafteranteile aufgeteilt. Mit Ausnahme der Sociedad Unipersonal
sind mindestens 2 natürliche oder juristische Personen notwendig. Die S.L. wird von einem oder
mehreren Verwaltern (administradores) vertreten. Diese sind in ihren Aufgabenbereichen, Rechten und Pflichten vergleichbar mit den Geschäftsführern. Die S.L ist zu einer geordneten Buchführung verpflichtet und muss einmal jährlich einen Jahresabschluss beim spanischen Handelsregister vorlegen.
Die Gründung wird durch einen notariellen Vertrag (Escritura publica de Constitucion de
Sociedad) vorgenommen. Bereits bei der Gründung der S.L muss die Einzahlung des vollen
Stammkapitales per Bankbescheinigung erfolgt sein.
Vorteile einer Firma in Spanien (S.L.)
· Eine S.L. ist EU-weit zugelassen und auch in Deutschland voll geschäftsfähig
· Das erforderliche Stammkapital beträgt lediglich 3006 Euro.
· Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt
· Persönliches Eigentum / Vermögen bleibt unangetastet
· Der spanische Steuersatz für eine GmbH ist weit niedriger als der deutsche.
· Die spanische SL wird mit einem Körperschaftssteuersatz von 35% veranlagt.
· In den ersten Jahren können Gewinne mit Verlusten kompensiert werden .
· Firmen müssen erst ab 1 Millionen € Gewinn pro Jahr Gewerbesteuer bezahlen(I.A.E).
· In Spanien gibt es vielfältige, liberale Abschreibungsmöglichkeiten.
· In Spanien gibt es keine Durchgriffshaftung für den Geschäftsführer.
· Die Buchhaltungsvorschriften sind weniger streng.
· Eine spanische SL muß lediglich
eine modifizierte Einnahmen-Ausgaben Rechnung erstellen.
· Die spanische SL eignet sich hervorragend zum Immobilienkauf in Spanien.
· Die Einstellung und Mentalität der spanischen Steuerbehörden ist weit aus
liberaler.
· Die Regierung hat ein Interesse daran, daß viele neue profitable Unternehmen entstehen.
· In Spanien gibt es kein Wettbewerbsverbot wie in Deutschland.
·Sie können mit einer spanischen SL frei heraus in der deutschen Presse mit Rabatten
oder mit Vergleichen zu Mitbewerbern inserieren. Für eine spanische GmbH gibt es keinerlei
Beschränkungen.
· Spanische Banken geben keine Auskunft über Firmenkonten.
Gründen Sie jetzt mit Spanieninfo eine spanische SL!!
Fragen? Schreiben Sie uns: Firma@spanieninfo.org
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