Spanien-Erbschaftssteuer - Erben in Spanien
Endlich hat man sich nach jahrelanger Plackerei das Taumhaus in Spanien gekauft und
sieht sich dann auf einmal gezwungen, sich mit der spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
auseinanderzusetzen. Jeder, der eine Immobilie in Spanien besitzt, sollte sich schon frühzeitig über
die spanische Erbschaftsteuer schlau machen, denn ansonsten warten auf den Erben später unliebsame
Überraschungen. Hierbei unterscheidet sich die spanische Erbschaftssteuer erheblich vom deutschen
System, und sowohl Deutsche die eine spanische Immobilien erben und in Spanien resident sind als
auch Deutsche, die in Deutschland leben, müssen in Spanien Erbschaftssteuer bezahlen.
Deutsche können hierbei Ihre spanische Steuerschuld auf die deutsche mitanrechnen lassen.
Man hört ja einiges über die spanische Erbschaftssteuer, und da steht immer wieder drohend der
Spitzensteuersatz von sage und schreibe 81% in Raum. Dies ist aber ein absoluter Ausnahmefall
und kommt so gut nie vor und wenn dann nur bei extem hohem Vermögen, eines Nichresidenten, wobei
der Erbe mit dem Verstorbenen nicht verwandt war. Der Erbschaftsteursatz verläuft progressv,
d.h nimmt mit Höhe der Steuer zu und liegt zwischen 7,65% (bis zu 7.639 €)und 34% (400.000,-€).
Dieser Steuersatz muss nun noch mit einem Koeffizieten zwischen 1 und 2,4 multipliziet werden.
Diser Koeffizient hängt zum einen vom Verwandschaftsgrad ab zum anderen davon , ob und in welcher
Höhe der Erbe ein Vorvermögen besitzt. Die Freibeträge sind relativ niedrig,
15.956,87 € für Ehegatten und Kinder, 7.993,43 € Verwandte zweiten und
dritten Grades,
entfernetere Verwandte erhalten keinen Freibetrag. Kinder, die erben und unter 21 Jahre
sind erhalten pro Jahr unter 21, zusaätzlich einen Freibetrag von 3.990 € pro Jahr.
Schwerbehinderte bekommen zusätzlich einen Freibetrag von 47.858€.
Ausnahme: Residenten, die mehr als 2 Jahren mit dem verstorbenen Erblasser
zusammengelebt haben, Ehegatten, Eltern oder Kindern, oder Verwandte über 65 Jahren,
können ein Steuervorteil von 95% des Immoblienwertes erhalten. Im Höchstfall eine
Begünstigung bis zu 122.604,-€. Wenn der Erbe die Wohnung innerhalb von 10 Jahren verkauft
erlischt die Begünstigung.
Wer sich nun überlegt, sein Vermögen in Spanien schon bei Lebzeiten auf die Erben
zu übertragen sollte von diesem Gedanken lieber schnell wieder ablassen.Im Gegensatz zum
deutschen kennt das spanische Steuergesetz keinerlei Freibeträge bei Schenkungen und der
Schenkungssteuersatz ist genauso hoch.
Einr Alternative, die hierzulande oft praktiziert wird, ist die Einbringung von Vermögen in
eine spanische S.L./ GmbH oder der
Verkauf der Immobilie zu Lebzeiten an die Erben.


Alle Artikel
(, )


|
|
|
|