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Erbschaftssteuer in Spanien
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Spanien-Erbschaftssteuer - Erben in Spanien

Endlich hat man sich nach jahrelanger Plackerei das Taumhaus in Spanien gekauft und sieht sich dann auf einmal gezwungen, sich mit der spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuer auseinanderzusetzen. Jeder, der eine Immobilie in Spanien besitzt, sollte sich schon frühzeitig über die spanische Erbschaftsteuer schlau machen, denn ansonsten warten auf den Erben später unliebsame Überraschungen. Hierbei unterscheidet sich die spanische Erbschaftssteuer erheblich vom deutschen System, und sowohl Deutsche die eine spanische Immobilien erben und in Spanien resident sind als auch Deutsche, die in Deutschland leben, müssen in Spanien Erbschaftssteuer bezahlen. Deutsche können hierbei Ihre spanische Steuerschuld auf die deutsche mitanrechnen lassen.

Man hört ja einiges über die spanische Erbschaftssteuer, und da steht immer wieder drohend der Spitzensteuersatz von sage und schreibe 81% in Raum. Dies ist aber ein absoluter Ausnahmefall und kommt so gut nie vor und wenn dann nur bei extem hohem Vermögen, eines Nichresidenten, wobei der Erbe mit dem Verstorbenen nicht verwandt war. Der Erbschaftsteursatz verläuft progressv, d.h nimmt mit Höhe der Steuer zu und liegt zwischen 7,65% (bis zu 7.639 €)und 34% (400.000,-€). Dieser Steuersatz muss nun noch mit einem Koeffizieten zwischen 1 und 2,4 multipliziet werden. Diser Koeffizient hängt zum einen vom Verwandschaftsgrad ab zum anderen davon , ob und in welcher Höhe der Erbe ein Vorvermögen besitzt. Die Freibeträge sind relativ niedrig, 15.956,87 € für Ehegatten und Kinder, 7.993,43 € Verwandte zweiten und dritten Grades, entfernetere Verwandte erhalten keinen Freibetrag. Kinder, die erben und unter 21 Jahre sind erhalten pro Jahr unter 21, zusaätzlich einen Freibetrag von 3.990 € pro Jahr. Schwerbehinderte bekommen zusätzlich einen Freibetrag von 47.858€.

Ausnahme: Residenten, die mehr als 2 Jahren mit dem verstorbenen Erblasser zusammengelebt haben, Ehegatten, Eltern oder Kindern, oder Verwandte über 65 Jahren, können ein Steuervorteil von 95% des Immoblienwertes erhalten. Im Höchstfall eine Begünstigung bis zu 122.604,-€. Wenn der Erbe die Wohnung innerhalb von 10 Jahren verkauft erlischt die Begünstigung.

Wer sich nun überlegt, sein Vermögen in Spanien schon bei Lebzeiten auf die Erben zu übertragen sollte von diesem Gedanken lieber schnell wieder ablassen.Im Gegensatz zum deutschen kennt das spanische Steuergesetz keinerlei Freibeträge bei Schenkungen und der Schenkungssteuersatz ist genauso hoch.

Einr Alternative, die hierzulande oft praktiziert wird, ist die Einbringung von Vermögen in eine spanische S.L./ GmbH oder der Verkauf der Immobilie zu Lebzeiten an die Erben.



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