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Testament in Spanien - deutsches oder spanisches Testament?
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Testament in Spanien

Was muss bei einem Testament in Spanien beachtet werden?
Viele Deutsche, die in Spanien Vermögen besitzen machen sich Gedanken, was bei einem Testament , in dem insbesondere oder auch das spanische Vermögen berücksichtigt werden soll, beachtet werden muss. Welches Erbrecht wird angewendet und sollte ein spanisches oder ein deutsches Testament hinterlegt werden?

Ersteinmal gilt für einen Deutschen Erblasser, egal ob resident oder nicht, das deutsche Erbrecht mit allen Regelungen. Vererbt nun ein Deutscher eine Immobilie in Spanien und es liegt kein spanisches Testament vor, so müssen die Erben in Deutschland beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, um das spanische Erbe antreten zu können. Dies kann unter Umstanden sehr langwierig sein, besonders wenn der Erblasser keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hatte. Der Erbschein muss anschließend übersetzt und beglaubigt, sowie mir einer Apostille versehen werden.

Um Verzögerungen und Kosten zu vermeiden, empfiehlt sich die Erstelleung eines spanischen Testamentes. Ein spanisches Testament, ist ein Testament, das von einem spanischen Notar berukundet wird. Relevant ist also lediglich die spanische Beurkundung, Inhalte sind hier nicht gemeint. Wer ein spanisches Testament erstellen will, sollte unbedingt einen deutschen Juristen hinzuziehen, da sich spanische Juristen oft mit dem deutschen Erbrecht nicht auskennen. Unterlaufen inhaltliche Fehler oder werden falsche juristische Begriffe verwendet, so kann es später bei der Erbschaft erhebliche Probleme geben.

Auch ist unbedingt davon abzuraten, im Alleingang ein handschriftliches Testament zu verfassen, da einerseits viele folgenschwere Fehler unterlaufen können und außerdem bei einem handgeschrieben Testament wieder ein Erbschein nogtwendig ist.


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