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Benoetigen Sie die spanische NIE (Numero de identificacion para Extranjeros) ?Spanien hat die Residenciapflicht fuer EU Buerger ganz abgeschafft. teilweise . Wer muss noch die Residencia beantragen? Endlich! Eu-Residenten in Spanien müssen Ihren Führerschein nicht mehr umschreiben! Welche Krankenscheine braucht der Urlauber in Spanien? Erben in Spanien? Wie hoch ist die spanische Erbschaftssteuer ? Müssen ausländische Diplome und Grade homologisiert werden? Was bieten Deutsche Schulen in Spanien und wie funktioniert das Spanische Schulsystem? Was für Konsequenzen hat das Doppelbesteuerungsabkommen für Rentner? Welche Vorteile bietet eine spanische S.L./ GmbH ? Wie teuer sind Banküberweisungen in Spanien? Welche Vorteile bringt ein spanisches Testament?
Abschaffung der Residencia in Spanien
Viele EU-Bürger werden sich über diese Nachricht freuen, so hat Spanien nun nach langen Ankündigungen die Residencia Pflicht für EU- Bürger und Schweizer ganz abgeschafft. Notwendig ist nur noch die Beantragung der NIE.
Es gibt auch eine gebührenfreie Telefonnummer 9000150000 unter der EU-Bürger über die Voraussetzungen, um in Spanien leben zu können, detailliert informiert werden. . Gleiche Informationen gibt es auch im Internet www.mir.es
Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis für Nicht EU-Bürger
Nicht EU-Bürger müssen eine Arbeitserlaubnis, die auch als Aufenthaltsgenehmigung gilt, beantragen Als erstes muss beim spanischen Konsulat des Herkunftslandes ein Visum beantragt werden. Am besten sollte man gleichzeitig einen Arbeitsvertrag vorlegen. Anschließend muss beim zuständigen Arbeits- bzw. Sozialamt oder bei der Ausländerstelle der Antrag für die Arbeiterlaubnis gestellt werden. Der Vorgang ist etwas langwierig, doch es werden auch provisorische Arbeitsgenehmigungen erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis ist beim Erstantrag von Nicht-EU-Bürgern örtlich beschränkt sowie auch auf einen bestimmten Beruf bezogen und nur ein Jahr gültig.
Ausführliche Informationen erhält man auch beim spanischen Innenministerium :
Ministerio del Interior Direccion General de Politica Interior Subdireccion General de Extranjera Amador de los Rios, 7, Madrid Tel.Nr.: 34 91 537 15 71
Quelle: Europäische Kommission
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