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Führerschein / Fahrerlaubnis in Spanien
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Endlich! Eu-Residenten in Spanien müssen Ihren Führerschein nicht meht umschreiben.

Bis September 2004 mussten EU-Mitglieder, die sich in Spanien dauerhaft ansiedeln wollten, innerhalb von 6 Monaten Ihren Führerschein umschreiben. Das war für viele eine lästige mit hohem Zeitaufwand verbundene Angelegenheit . Wurde ein Resident ohne umgeschriebenen Führerschein angehalten, so waren Strafen bis 300,00-Euro fällig. Der EU Komission war dies seit Jahrem ein Dorn im Auge, da diese Paxis den Grundsätzen und Gesetzen des einheitlichen Europas widerspricht.

In Ihrem Urteil vom September 2004 schafft nun die EU-Komission die Pflicht der Registrierung von Führerscheinen von EU Mitgliedern endgültig ab. So urteielte der EU Gerichtshof C 195/02 Recht dass die Registrierung nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Die Führerscheine der Mitgliedsländer müssen nach der Richtlinie von 1991 formlos gegenseitig anerkannt werden. Dieses Urteil gilt nur für Eu-Bürger. Schweizer müssen weiterhin Ihren Schweizer Führerschein umschreiben lassen.

 

Auf freiwilliger Bais ist die Umschreibung eines EU Fürerscheines weiterhin möglich.Folgende Dokumente sind hierfür vorzulegen:

Offizielles Antragsformular

Personalausweis oder Tarjeta de Residencia mit zwei Fotokopien

Steuernummer N.I.E. mit zwei Fotokopien

Erklärung, keinem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterliegen

Erklärung, keinen weitern Führerschein zu besitzen

Führerschein mit zwei Kopien

Zwei Passbilder (32 x 25 mm)

Medizinisches Gutachten

Erklärung über Echtheit des Führerscheins

Übersetzung des Führerscheins durch vereidigten Übersetzer, Konsulat oder dem Automobilclub RACE




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