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Endlich! Eu-Residenten in Spanien müssen Ihren
Führerschein nicht meht umschreiben.
Bis September 2004 mussten EU-Mitglieder, die sich in Spanien dauerhaft ansiedeln
wollten, innerhalb von 6 Monaten Ihren Führerschein umschreiben. Das war für
viele eine lästige mit hohem Zeitaufwand verbundene Angelegenheit . Wurde ein
Resident ohne umgeschriebenen Führerschein angehalten, so waren Strafen bis
300,00-Euro fällig. Der EU Komission war dies seit Jahrem ein Dorn im Auge,
da diese Paxis den Grundsätzen und Gesetzen des einheitlichen Europas widerspricht.
In Ihrem Urteil vom September 2004 schafft nun die EU-Komission die Pflicht
der Registrierung von Führerscheinen von EU Mitgliedern endgültig ab. So
urteielte der EU Gerichtshof C 195/02 Recht dass die Registrierung nicht mit
dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Die Führerscheine der Mitgliedsländer
müssen nach der Richtlinie von 1991 formlos gegenseitig anerkannt werden. Dieses
Urteil gilt nur für Eu-Bürger. Schweizer müssen weiterhin Ihren Schweizer Führerschein
umschreiben lassen.
Auf freiwilliger Bais ist die Umschreibung eines
EU Fürerscheines weiterhin möglich.Folgende Dokumente sind hierfür
vorzulegen:
Offizielles Antragsformular
Personalausweis oder Tarjeta de Residencia mit zwei Fotokopien
Steuernummer N.I.E. mit zwei Fotokopien
Erklärung, keinem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterliegen
Erklärung, keinen weitern Führerschein zu besitzen
Führerschein mit zwei Kopien
Zwei Passbilder (32 x 25 mm)
Medizinisches Gutachten
Erklärung über Echtheit des Führerscheins
Übersetzung des Führerscheins durch vereidigten Übersetzer, Konsulat oder dem
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