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Fuer das 19. Loch
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VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG
GOLF-PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Für den Inhaber einer gültigen GOLF FEE CARD ist für den Fall, daß der Karteninhaber für einen Schadenfall (Personen- und/oder Sachschaden) bei der Ausübung des Golfsports von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, eine Golf-Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.
BEITRAGSZAHLUNG
Der Beitrag für diese Versicherung ist in der Kartenjahresgebühr enthalten.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes für die GOLF FEE CARD ergibt sich aus diesen Hinweisen und den nachstehenden Erläuterungen sowie aus den beigefügten "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)" und den "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung". Die Hinweise bzw. Erläuterungen gehen den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" und "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen" voran; sie treten an deren Stelle.
Der Versicherungsschutz beginnt mit Erhalt einer gültigen GOLF FEE CARD und endet mit dem Tag, an dem die Gültigkeit durch normalen Ablauf oder Kündigung erlischt.
GEGENSTAND DER VERSICHERUNG
Versichert sind nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche privatrechtlichen Inhalts Dritter durch einen bei der Ausübung des Golfsports auf öffentlichen Golfplätzen eintretenden Schadenfall.
Eingeschlossen sind abweichend von den AHB:
  • im Ausland vorkommende Schadenereignisse. Bei Personenschäden in USA/Kanada gilt eine
  • Selbstbeteiligung von € 10.000,- inkl. Kosten
  • die Benutzung von Caddie Carts.
Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz Ihrer GOLF FEE CARD.
VERSICHERTE PERSONEN
Versichert ist der Inhaber einer gültigen GOLF FEE CARD.
DECKUNGSSUMME
€ 2.500.000,-- pauschal für Personen- und oder Sachschäden.
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist begrenzt auf das 3-fache dieser Deckungssumme.
BEDINGUNGEN Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung.
GELTUNGSBEREICH Weltweit
AUSSCHLÜSSE
Siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung.
Nicht versichert im Rahmen dieser Versicherung sind Profi-Golfspieler.
SUBSIDIARITÄT Versicherungsschutz besteht subsidiär zu anderweitig bestehenden Versicherungen - auch fremde Haftpflichtversicherungen (z.B. über die Landessportbände) -, d.h. sofern tatsächlich Versicherungsschutz für dieselbe Gefahr von einem anderen Versicherer gewährt wird, geht der anderweitige Vertrag diesem Vertrag vor. Dem Karteninhaber steht es frei, welchem Versicherer er den Schadenfall anzeigt. Meldet er den Schadenfall der ALBINGIA Versicherungs-AG, dann wird diese in Vorleistung treten.
RECHTE IM SCHADENFALL Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt zu.
SCHADENMITTEILUNG Die Schadenmeldung ist zu richten an:
ALBINGIA Versicherungs-AG
Ballindamm 39
20095 Hamburg
Telefon 040/30 22 0
Fax: 040/30 22 21 30

BESTIMMUNGEN FÜR DEN HOLE-IN-ONE-BONUS (AS)
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Eine Leistung wird erbracht bei Einlochen des Golfballes innerhalb eines vorgabewirksamen Golfturniers auf einem GOLF FEE CARD-Partner-Golfplatz mit einem einzigen Schlag vom Abschlag aus (Hole-in-one), wobei das Golfspiel vorher im veranstaltenden, anerkannten Golfrevier ausgeschrieben worden sein muß. Teilnahmeberechtigt sind Amateur-Golfspieler.
Das As muß während der regulären Turnierrunde von einem gemeldeten Spieler geschlagen werden.
BEGÜNSTIGTE PERSONEN
Karteninhaber/Zusatzkarteninhaber mit gültiger GOLF FEE CARD.
LEISTUNGSUMFANG
Es werden für jedes in der Leistungsbeschreibung genannte Ereignis die tatsächlichen Kosten für Getränke, die am Ereignistag im Clubraum aufgewendet werden, bis zu einem Höchstbetrag von € 500,- einschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer erstattet.
GELTUNGSBEREICH
Die Leistung wird erbracht bei Einlochen des Golfballes auf einem deutschen, österreichischen oder Schweizer GFC-Partner-Golfplatz (wie in diesem Guide aufgeführt).
NACHWEISMELDUNG
Der Nachweis hat schriftlich durch Einreichen der Spielkarte zu erfolgen. Der AS-Spieler, sein Zähler und der Präsident des veranstaltenden Golfvereins müssen das AS schriftlich durch Ihre Unterschrift bestätigen.
POSTANSCHRIFT FÜR LEISTUNGSFÄLLE:
GOLF TOURS ST. ANDREWS GMBH GOLF FEE CARD - DIVISION Stäblistraße 10 B D-81454 München

Stand: Januar 2002


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