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Vermögensteuer
Vermögensteuer für Residente d.h. Personen mit Hauptwohnsitz in Spanien. Personen, die in Spanien Residenten sind, unterlegen mit ihrem gesamten weltweiten Einkommen der spanischen Vermögensteuer, wenn das Nettovermögen einen bestimmten Betrag übersteigt.
Die Steuerpflichtigen müssen ihre Steuerschuld selbst berechnen. Momentan beträgt der Freibetrag für Vollsteuerpflichtige 162.273 € pro Jahr. Der Steuersatz verläuft progressiv zwischen 0,2% und 2,5%. Auf die eigengenutzte Immoblie muß keine Vermögensteuer bezahlt werden, wenn der Wert unter 150.000 € liegt. Kapitalgesellschaften müssen keine Vermögensteuer bezahlen. Residenten benutzen für die Vermögenssteuer das Formular D-714. Es gibt nun einige Vermögensgegenstände die von der Vermögenssteuer bis zu einem bestimmten Betrag befreit sind. z.B. : Gemälde, Skulpturen, Teppiche, Keramiken Musikinstrumente .... etc.
Wichtig ist auch zu wissen, dass Haushaltsgegenstände (von teuren Schmuckstücken, Autos und Booten abgesehen) nicht der Vermögenssteuer unterliegen
In der Vermögenssteuererklärung müssen auf alle Fälle folgende Punkte angegeben werden:
Vermoegensteuer fuer Nichtresidente
Wenn Sie ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Land haben, aber in Spanien Vermögen (z.B. eine Immobilie) besitzen, sind sie nur mit ihrem Vermögen in Spanien steuerpflichtig. Bei Immobilien fällt die Vermögenssteuer sowohl an wenn die Immobilien eigen genutzt wird als auch wenn sie vermietet wird. Allerdings gelten hierbei unterschiedliche Steuersätze. Formular 214 ist für Personen, die Nichtresidenten sind, aber eine einzige Wohnung in Spanien besitzen und diese selber nutzen. Personen, die nur teilweise steuerpflichtig sind aber entweder ihre Immobilie nicht selber nutzen oder mehrere Immobilien besitzen benutzen das Formular D 74.
Ihre jeweilige Vermögenssteuererklärung muss bis zum 20. Juni abgegeben werden, dazu gibt es noch einige wichtige Tipps, um sich vor Sanktionen zu schützen:
Ø Jeder der in Spanien ein Vermögen besitzt, muss die Erklärung abgeben. Bei nicht-residenten besteht meist das Vermögen aus Grundbesitz
Ø Nicht-Residente haben keinerlei Freibeträge
Ø Das Katasteramt und das Finanzamt tauschen Daten aus, um so fällige Steuerzahler zu finden, und diese dann kräftig zur Kasse zu beten
Ø Bei einer Ermittlung des Finanzamtes gegen sie, müssen Sie die Steuern für 4 Jahre nachzahlen. Dazu kommen Verspätungszuschläge von bis zu 50%. Für jede in den vergangenen 4 Jahren nicht abgegebene Steuererklärung wird ein Bußgeld von 150€ aufwärts erlegt.


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