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Neuanfang in Spanien - Existensgründung! Was müssen
EU- Bürger tun, um in Spanien als Gewerbetreibende tätig werden zu
können?
Gewerbeanmeldung: (Alta en impuestos sobre Actividades Economias)
Diese muß bei der SUMA (Steuereinzugsstelle) beantragt
werden.
Benötigte Formulare: NIE (Numero de Identificacion para
extranjeros - Steuernummer für Ausländer ) oder Residencia, Personalausweis/Paß
sowie spanische Adresse.
Danach muß innerhalb von 14 Tagen die Gewerbesteuer entrichtet werden
( impuesto sobre actividades economias – IAE)<br>
Die Gewerbesteuer variiert je nach Branche und Gemeinde. Als nächster Schritt
erfolgt die Declaracion Censal – Meldung beim Finanzamt</b>.<br>
Hierbei wird bestimmt, welche vierteljährlichen Voranmeldungen zu entrichten
sind. Schließlich muß sich der Einzelunternehmer bei der Seguridad
Social (Pflichtversicherung für Selbständige) anmelden.<br>
Der monatliche Beitrag beträgt momentan ca 225 Euro. Unternehmer die eine
Geschäftstätigkeit mit Publikumsverkehr ausüben, müssen
außerdem die Licencia de Apertura (städtische Eröffnungsgenehmigung)
einholen.<p>
Alternative zur Gewerbeanmeldung - Gründung
einer spanischen Gesellschaft eine Sociedad Limitada (SL - spanische GmbH)
oder eine Sociedad
Anonima (SA - spanische AG). Eine Gesellschaft bietet sowohl Haftungsschutz
sowohl zahlreiche andere Vorteile.
Stichwörter:
Sociedad limitada (S.L.): spanische GmbH
Sociedad Anonima (S.A.): SpanischeAG
Sociedad Unipersonal: Einmanngesellschaft
Actividad mercantil : Handelstätigkeit
Registro mercantil: Handelsregister
Libros de contabilidad: Buchhaltungsbücher
Libro de actas: Protokollbuch
Libro registro de socios: Registerbuch der Gesellschafter
Libro registro de contractos: Registerbuch der Verträge


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