Spanisches Baurecht
Ley de Ordenación de la Edificacion - Das neue Gesetz zur Regelung des Bauwesens trat am 06. Mai 2000 in Kraft.
Die spanische Regierung füllt mit diesem neuen Gesetz 38/1999 die Lücken aus, die Jahrzehntelang in den bestehenden Vorschriften des Zivilgesetzbuches und in unübersichtlich verstreuten Normen existierten.
Diese neue Regelung der Bautätigkeit ziehlt auf einen Erhöhung der Bauqualität und des Verbraucherschutzes ab. Das Gesetz findet seine Anwendung im gewerblichen und privten Bauwesen in den Bereichen:
- Neubau
- Änderung und Erweiterung
- Umbau und Sanierung
In den oben genannten Bereichen des Bauwesens legt das Gesetz vornehmlich die Anforderungen an bauliche Anlagen wie Funktionalität, Sicherheit und Bewohnbarkeit fest. Die Grundlage dieser Anforderungen ist der "Código Técnico de la Edificación", das Technische Baugesetz.
Was bringt das neue Gesetz zur Regelung des Bauwesens für den deutschen Bauherren?
Im neuen Gesetz werden alle am Bau beteiligten Personen klar definiert, einschliesslich ihrer Pflichten und Haftungen. Nach dem neuen Gesetz müssen die Baubeteiligten entsprechend der Beteilgungsdefinition für Schäden oder Fehler am Bau haften.
Wie lange kann ich als Bauherr den Bauunternehmer für Schäden oder Fehler am Bau haftbar machen?
Im der neune Vorschrifft werden drei unterschiedlichen Haftungszeiträume vorgeschrieben:
- 10 Jahre. Alle an der Errichtung des Baues beteiligten Personen haften 10 Jahre für strukturelle Schäden.
- 3 Jahre. Alle am Bau beteiligten Personen haften 3 Jare für Fehler oder Schäden die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen
- 1 Jahr. Der Bauunternehmer haftet alleinig 1 Jahr für Schäden infolge von Mängeln oder Fehler an allen Ausbau- oder Fertigstellungselementen.
Wie kann ich als Bauherr von Baufirmen entschädigt werden die in die Insolvenz geraten sind?
Dort greift die wohl wichtigste Neuregelung des Gesetzes ein. Die am Bau beteiligten Personen oder Frimen sind versplichtet eine Sicherheit oder Garantie in Form einer Bürgschaft vorzulegen. Diese Garantien gliedern sich wie folgt:
- Einhohlung einer Bürgschaft oder Versichung durch den Bauträger, der Planer oder Generalunternhemer, zur Deckung von möglichen Schäden an der Struktur des Gebäudes mit einer dauer von 10 Jahren.
- Zur Deckung der Schäden hinsichtlich der Bewohnbarkeit ist der Bauträger zur Vorlage einer Versichung oder Bürgschaft über 3 Jahre versplichtet.
- Der Bauunternehmer, also der Ausführer, ist zur Vorlage einer Versichung oder Bürgschaft zur Deckung von Schäden aus Fehlern oder Mägeln an allen Ausbau- oder Fertigstellungselementen, die Wohnzwecken dienen, verpflichtet. Im Falle des Bauunternehmers hat der Bauherr auch die Möglichkeit anstelle einer Versicherung 5% der Baukosten einzubehalten.
Die Vorlage der entsprechenden Nachweisen, Versicherungen oder Bürgschaften, wird bei der Aufnahme der Baumaßnahme ins Eigentumsregister verlangt.
Haben Sie weitere Fragen zum neuen Gesetz zur Regeleung des Bauwesen in Spanien? Beantragen Sie einfach unsere 10 seitige Informationsbroschüre zum Thema: "Neues Gesetz zur Regelung des Bauwesens" (12,00 € Schutzgebühr).
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